Hausordnung

Hausordnung – TCU Obervellach Tennishalle

Mit der Platzbuchung erklären Sie sich mit dieser Hausordnung ausdrücklich einverstanden.
Die buchende Person ist verpflichtet, diese Hausordnung sämtlichen Mitspieler:innen bekannt zu machen und haftet für Verstöße gegen die Bestimmungen.


1. Platzbuchung & Anmeldung

  • Reservierung und Bezahlung erfolgen ausschließlich online.

  • Licht- und Heizungsanlage sind vollautomatisch gesteuert. Jegliches manuelles Schalten am Zählerkasten oder an der Heizungsanlage ist strikt untersagt.

  • Stornierungen sind bis 24h vor Spielbeginn kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung bleibt die gesamte Platzmiete geschuldet!


2. Zutritt & Schuhe

  • Betreten Sie den Platz frühestens 3 Minuten vor Spielbeginn, um andere Spieler:innen nicht zu stören.

  • Nicht zugelassen sind insbesondere: Straßen-, Lauf-, Profil- oder Sandplatzschuhe.

  • Auch Zuschauer:innen dürfen die Halle nur mit sauberen Schuhen betreten.

  • Ein Zuwiderhandeln kann zum sofortigen Platzverweis führen; bei wiederholten Verstößen ist ein Hallenverbot zulässig.


3. Aufenthalt in der Anlage

  • Hunde und andere Tiere sind in der Halle nicht gestattet.

  • Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen in der Halle sind untersagt.

  • Fahrräder, Scooter und sonstige Sportgeräte dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden.

  • Eltern haften für ihre Kinder und haben deren Einhaltung der Hausordnung sicherzustellen.


4. Spielbetrieb

  • Der Zutritt zum Platz ist frühestens 3 Minuten vor Spielbeginn zulässig.

  • Als Spielfläche gilt bereits der Bereich ab der Eingangstüre, sobald der Teppichboden betreten wird.

  • Es dürfen ausschließlich geeignete Tennisbälle ohne rauen oder verschmutzten Filz verwendet werden, um den Teppichboden nicht zu beschädigen.

  • Das Abziehen des Platzes hat spätestens 3 Minuten vor Ende der Spielzeit ordnungsgemäß zu erfolgen.

  • Jegliche Beschädigung oder Verunreinigung des Bodens oder der Einrichtung (z. B. Flüssigkeiten, Sand, Streifen durch falsches Schuhwerk) verpflichtet zum Kostenersatz; für Reinigungsarbeiten wird eine Pauschale von € 50,– verrechnet.


5. Verhalten & Sicherheit

  • Das eigenmächtige Verstellen oder Benutzen von Heizungs-, Licht- oder Sicherungseinrichtungen ist untersagt.

  • Das Anbringen von Klebebändern, Markierungen oder sonstigen Hilfsmitteln auf dem Boden oder an den Wänden ist verboten.

  • Das Mitbringen von Trainingshilfen (z. B. Ballmaschinen) ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vereins gestattet.

  • Den Anweisungen der Vereinsmitarbeiter:innen ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Verstöße gegen die Hausordnung können mit Platzverweis, Kostenersatzforderungen oder einem Hallenverbot geahndet werden.


Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe – und wünschen viel Freude beim Tennisspielen beim TCU Obervellach!