Platzordnung

Platzordnung – TCU Obervellach

Stand: April 2025

  1. Platzbenutzung
    Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen und entsprechender Sportkleidung betreten werden.

  2. Pflege während und nach dem Spiel
    Während des Spielbetriebs sind entstandene Löcher sofort zu begradigen und mit den Füßen durch Reiben und Stampfen zu schließen. Nach Spielende ist der gesamte Platz abzuziehen und sauber zu hinterlassen.

  3. Spielzeiten und Platzwart
    Der Spielbetrieb ist täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr möglich. Eine durchgehende Anwesenheit des Platzwarts ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. In weniger frequentierten Zeiten (z. B. zur Mittagszeit in den Sommermonaten) ist die Bewässerung der Plätze bei Bedarf selbst durchzuführen.

  4. Bespielbarkeit der Plätze
    Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der Platzwart Werner Leisinger.

  5. Mängelmeldung
    Technische Mängel der Tennisanlage sind unverzüglich dem Platzwart Werner Leisinger oder dem Obmann Alexander Striednig zu melden.

  6. Sauberkeit
    Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

  7. Innenbereiche
    Die Innenbereiche (Gastronomie, Flure, WC - Anlagen) dürfen nur mit gereinigten Tennisschuhen betreten werden, die keine Sand- oder Schmutzreste hinterlassen.

  8. Sanitäranlagen
    In den Garderoben ist das Tragen von Tennisschuhen strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 20 Euro verrechnet.

  9. Platzreservierung
    Alle Plätze sind ausschließlich online über das Buchungsportal reservierbar. Eine Reservierung ist nur möglich, wenn

    • die Jahresmitgliedschaft bezahlt wurde oder

    • der Platz bei der Buchung im Portal direkt digital bezahlt wird.

    • Gäste ohne Account können in Ausnahmefällen (z. B. Touristen) den Platz direkt an der Theke beim Platzwart buchen und bezahlen.

  10. Buchungsaccount
    Der persönliche Buchungsaccount ist nicht übertragbar.

  11. Nutzung der Anlage
    Alle Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt haben, sind berechtigt, die Tennisanlage uneingeschränkt zu nutzen.
    Das Spielen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle jeglicher Art.

  12. Hausrecht und Sanktionen
    Der Platzwart und das Vorstandsteam haben das Recht, bei Verstößen gegen die Platzordnung Mitglieder und Gäste zum Verlassen der Tennisplätze aufzufordern. In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen kann ein Spielverbot ausgesprochen werden.

  13. Haftung bei Schäden
    Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen haftet der Verursacher. Im Wiederholungsfall erfolgt ein Anlagenverbot.
    Für Garderobe und Wertgegenstände übernimmt der Verein keine Haftung.

  14. Sonderregelungen
    Sonderregelungen bleiben der Vereinsleitung vorbehalten und werden über die Homepage und/oder per Aushang auf der Anlage bekannt gegeben.

  15. Gültigkeit und Vereinsstatut
    Zusätzlich gelten die Bestimmungen des Vereinsstatuts, einsehbar auf der Anlage oder im Buchungsportal.